Bedingungen zur Inanspruchnahme geförderter Beratungsleistung

Zur Kenntnisnahme:

  • Für die Förderung ist die angemeldete Beratung in der zeitlich vorgegebenen Frist, siehe Fördermail, abzuschließen.
  • Energieberatungen für Großunternehmen werden, aufgrund bestehender, rechtlicher Vorgaben, durch umwelt service salzburg nicht gefördert. Die Förderungen aller anderen uss-Beratungen bleiben davon unberührt.
  • Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Beratungsförderung ausgeschlossen – hier unterstützen die Landwirtschaftskammer sowie die Energieberatung Salzburg.

Mit meiner Anmeldung zur Beratung bestätige ich Folgendes:

  • Der Anteil der gewerblichen Nutzfläche meines Unternehmens bzw. meiner Institution am Projektstandort im Bundesland Salzburg ist größer als 50 Prozent.
  • Ich gewährleiste die Richtigkeit der bereitgestellten Daten und akzeptiere, das umwelt service salzburg von der Förderung zurücktreten kann, wenn notwendiger bzw. korrekter Datenbereitstellung nicht nachgekommen wird.
  • Ich akzeptiere die definierte Kostenbeteiligung der angemeldeten Beratung.
  • Ich akzeptiere, dass es sich bei der gewährten Förderung um "De-minimis"-Beihilfen gemäß Verordnung EU handelt. Bei Überschreitung des Schwellenwertes könnte die Förderung zurückgefordert werden.
  • Ich bin mit dem ausgewählten, vermittelten Berater einverstanden.
  • umwelt service salzburg übernimmt keine Ausfallshaftungen.
  • Ich halte umwelt service salzburg schad- und klaglos hinsichtlich aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Beratung von Dritten an umwelt service salzburg gestellt werden.
  • Ich nehme zur Kenntnis, dass die Beauftragung der Beratungsdienstleistung zwischen mir als Beratungskunde und dem selbständigen Berater erfolgt. umwelt service salzburg haftet nicht für schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Fehlverhalten des Beraters.
  • Ich berechtige umwelt service salzburg, meine Daten in eine EDV-gestützte Datenbank aufzunehmen. Diese werden an die Förderstelle des Bundes weitergeleitet.
  • Ich akzeptiere, dass Energieeffizienzmaßnahmen zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme angerechnet werden (gemäß §27 Abs. 4 Z 2 EEffG). Eine Anrechnung durch Dritte ist ausgeschlossen.
  • Über mein Unternehmen ist ein Insolvenzverfahren weder eröffnet noch beantragt.
  • Im Rahmen der Beratungsförderung kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart.

Antworten auf Fragen zum Beratungsablauf finden Sie in der „Erklärung zum Beratungsablauf“.